Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB und Kundeninformationen
von Automobilmakler Matthes
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines
§ 2 Auftrag, Vertragsschluss, Honorarberechnung
§ 3 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
§ 4 Datenspeicherung
§ 5 Schlussbestimmungen
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Automobilmakler Matthes und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung. Abweichend und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Automobilmakler Matthes sowie der Schriftform;
Dies gilt auch für eine Abweichung des Schriftformerfordernisses. Die Vertragssprache ist deutsch.
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§ 2 Auftrag, Vertragsschluss, Honorarberechnung
Automobilmakler Matthes verpflichtet sich, den Auftrag des Auftraggebers zu den Vertragsbedingungen sowie der AGBs auszuführen. Der Auftrag des Auftraggebers ist verbindlich. Der Auftrag kommt mit Unterzeichnung der Sicherungsabtretung zustande und ist nicht widerrufbar.
Bei Aufträgen ohne ausdrückliche Honorarbindungen gelten die mit Automobilmakler Matthes vereinbarten Honorare. Sollten sich die Honorarpreise aufgrund gestiegener Weltmarkpreise zwischen Auftrag und Abrechnung erhöhen, wird Automobilmakler Matthes den Auftraggeber vorab über die Honorarerhöhung informieren und um Einverständnis bitten. Wird das Einverständnis nicht innerhalb eines Werktages erteilt, kommt der Auftrag nicht zustande.
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§ 3 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Rechnungen von Automobilmakler Matthes sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar.
Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Automobilmakler Matthes berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bzw. 8% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Automobilmakler Matthes nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Automobilmakler Matthes berechtigt diesen geltend zu machen. Einer vorheriger Mahnung bedarf es nicht (§286 Abs. 2 Nr.1 BGB).
Schriftliche Mahnungen werden kostenpflichtig versendet. Zahlungseingänge nach Mahnung werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht (§367 Abs. 1BGB). Kommt der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird Automobilmakler Matthes einen Dritten (Anwaltskanzlei, Inkasso-Dienstleister) mit dem Einzug der Forderung beauftragen.
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§ 4 Datenspeicherung
Automobilmakler Matthes ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich personenbezogen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Der Auftraggeber stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
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§ 5 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Mannheim/Bundesrepublik Deutschland, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im Verkehr mit Endverbraucher ist auch das Wohnsitzgericht des Endverbrauchers anwendbar, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmung handelt.
Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bestimmungen berührt die Rechtsgültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen tritt dann die entsprechende gesetzliche Regelung.